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Krankenschein
Wie Sie wissen, haben die guten alten Krankenscheine ausgedient. Sie wurden durch eine computerlesbare Versicherungskarte ersetzt. Bitte bringen Sie diese Karte bei jedem Praxisbesuch mit.

Wie Sie bestimmt schon vielfach aus der Presse entnommen haben, müssen wir per Gesetz ab 01.01.2004 eine Kassen- / Praxisgebühr in Höhe von 10,00 EUR für jedes 1/4 Jahr von Ihnen verlangen.

Diese wird am Ende jeden Quartals wieder bei den Krankenkassen von uns abgeliefert.

Es gelten die Daten 01.01. / 01.04. / 01.07. / 01.10. usw.

Die Gebühr wird auch fällig, wenn nur ein Rezept o.ä. geschrieben wird.

Die Kassengebühr von 10,00 EUR entfällt für folgende Personen:

Patienten mit gültigen Überweisungsschein
(unser Rat: nehmen Sie sich bei uns als Hausarzt einen Überweisungsschein zu jedem Arzt anderer Fachrichtung - außer Zahnarzt - mit)

  • Kinder bis 18 Jahre
  • Patienten, die nur eine Impfung oder CheckUp in diesem Quartal haben
    (ohne sonstige Leistungen)
  • Patienten, die eine gültige Befreiungskarte für den Arztbesuch haben
    (nicht zu verwechseln mit der Befreiungskarte für Medikamente)

Nicht verscheibungspflichtige Medikamente dürfen ab 01.01.2004 nicht mehr verordnet werden. Wenn nicht eindeutige Kontraindikationen bestehen, sollen Generika, d.h. Medikamente von Herstellern wie "Stada", "Heumann" etc. die kostengünstig sind, eingesetzt werden.

Eine Praxisleistung ohne vorheriges Entrichten der Gebühr ist grundsätzlich nicht möglich!

Diese Bestimmungen gelten natürlich nur für unsere gesetzlich versicherten Patienten, d.h. Privatpatienten betrifft diese Regelung nicht.

Falls Sie die Karte trotzdem mal vergessen, bringen Sie sie bitte möglichst bald persönlich vorbei (jedenfalls nicht mit der Post schicken).

Bei Ihrem ersten Rezept- oder Überweisungswunsch im Quartal kommen Sie bitte direkt zu uns, damit wir Ihre Versicherungskarte einlesen können. Alle weiteren Rezepte oder Überweisungen können Sie dann telefonisch vorbestellen.

 

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